Unsere Genossenschaft
Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Fuchsmühle und der dazugehörenden Gebäude. Die Bewohner:innen zahlen an die Genossenschaft eine Miete, mit der die laufende Kosten und kommende Sanierungen gedeckt werden, ohne dass Menschen daraus Profit schlagen. Mit der Genossenschaft können auch noch weitere Gebäude, Land und Betriebe verwaltet werden. Alle Mitglieder der Genossenschaft entscheiden in einem demokratischen Prozess über Dinge wie Mieterhöhungen oder Sanierungen. Auch Menschen, die nicht dort leben, können als investierende Genossenschaftsmitglieder durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen (à 250€) das Projekt unterstützen.
Investierende Mitgliedschaft
Ein essenzieller Bestandteil unseres Finanzierungsmodells sind investierende Genossenschaftsmitglieder.
Als investierendes Mitglied bist du Teil unserer Genossenschaft Region im Wandel Kooperative eG Du übernimmst damit einen oder mehrere Genossenschaftsanteile – so viele du magst.
Ein Genossenschaftsanteil beträgt 250€.
Mit deinen Genossenschaftsanteilen …
- legst du dein Geld in einem sozialen, ökologischen und politischen Projekt an – bei Menschen, die du kennst oder kennenlernen kannst.
- liegt das Geld nicht mehr auf der Bank, die damit womöglich die Rüstungsindustrie oder Großkonzerne unterstützt.
- bist du Teil unseres Netzwerkes und kannst in Generalversammlungen Vorschläge einbringen.
- ermöglichst du, dass Geld, welches wir sonst einer Bank als Zinsen zahlen müssten, direkt in nachhaltige Projekte fließen kann.
- erhöhst du das Guthaben der Genossenschaft. Im Gegensatz dazu sind Kredite Schuld der Genossenschaft.
Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform. Sie ist die Rechtsform, die wir nutzen, um das notwendige Eigentum (Gebäude, land- und forstwirtschaftliche Flächen) für die Verwirklichung unserer Projekte kollektiv zu erwerben, zu bewirtschaften und zu verwalten. Unsere Genossenschaft handelt nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung, der Umweltverträglichkeit und der solidarischen Ökonomie.
Die Genossenschaft hat drei Organe:
- Generalversammlung (Versammlung der Mitglieder)
- Vorstand (gewählt durch die Generalversammlung)
- Aufsichtsrat (gewählt durch die Generalversammlung; Kontrollorgan des Vorstandes)
In unserer Genossenschaft gibt es zwei Formen von Mitgliedern:
Ordentliche Mitglieder: Menschen, die in der Fuchsmühle oder zukünftigen Gebäuden der Genossenschaft leben, oder anderweitig in die Bewirtschaftung und Verwaltung des Eigentums der Genossenschaft involviert sind.
Investierende Mitglieder: Personen, die das Eigentum der Genossenschaft nicht aktiv nutzen, bewirtschaften oder verwalten, das Handeln der Genossenschaft jedoch unterstützen möchten.
Das Vermögen der Genossenschaft besteht aus Anteilen der Mitglieder und den Gewinnen aus künftigen Mieteinnahmen.
Teilnahme an der Generalversammlung
Als investierendes Genossenschaftsmitglied kannst du an der Generalversammlung teilnehmen und Vorschläge einbringen. Du hast in der Generalversammlung in der Regel kein Stimmrecht.
Hintergrund dessen ist, dass Entscheidungen von denen getroffen werden sollen, die das Eigentum der Genossenschaft selbst nutzen und verwalten, und so direkt davon betroffen sind. Wenn alle investierenden Mitglieder Teil jeder Entscheidungsfindung wären, wäre dies ein äußerst herausfordernder Prozess.
Sollte die Generalversammlung über eine potenzielle Deckung eines Jahresfehlbetrages entscheiden, bist du als investierendes Mitglied stimmberechtigt. Dabei ist es gesetzlich vorgegeben, dass die Stimmen der investierenden Mitglieder in Generalversammlungen mit maximal 25% gewichtet werden.
Kündigung
Wenn du deine Mitgliedschaft zum Jahresende kündigst, erhältst du deine Genossenschaftsanteile maximal 1,5 Jahre später zurück. Diese Regelung schützt uns davor zahlungsunfähig zu werden, falls mehrere Mitglieder mit vielen Genossenschaftsanteilen gleichzeitig kündigen. In diesem Fall hat die Genossenschaft so genug Zeit, neue Mitglieder zu finden oder das nötige Geld zu erwirtschaften und auszuzahlen.
In der Praxis kommt das selten vor. Wir werden dir dein Geld sobald wie möglich nach der Kündigung auszahlen.
Der Wert deiner Genossenschaftsanteile wird gesichert durch…
- die Gründungsprüfung und regelmäßige Prüfungen unserer Buchhaltung durch den Prüfverband Hamburg. Die Genossenschaft trägt ihre laufenden Kosten bereits allein durch die Miete der Bewohner*innen, und langfristig auch durch die Mieteinnahmen aus dem Mühlen- und Scheunengebäude, und durch Einnahmen aus Projekten.
- den Wert der Immobilie, den wir durch Ausbau und Sanierung steigern und durch umfangreiche Versicherungen schützen.
Sollte die Genossenschaft wider Erwarten doch Verlust machen…
- können gesetzliche Rücklagen, die wir jährlich bilden, herangezogen werden.
- kann der Jahresfehlbetrag auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden.
- können Darlehen aufgenommen werden.
- könnte der Wert der Genossenschaftsanteile für alle Mitglieder gleichermaßen vermindert werden. Ob und in welcher Form das geschieht, beschließt die Generalversammlung möglichst gemeinsam mit den investierenden Mitgliedern.
Haftung
Der Genossenschaftsvorstand haftet für das Handeln der Genossenschaft. Investierende Mitglieder übernehmen keinerlei juristische Haftung.
Downloads
Beitritts-
erklärung
Genossen-
schaft
Infopapier
Genossen-
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Satzung
Genossen-
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Flyer